Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Basis für die partnerschaftliche Zusammenarbeit

Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma EXPOFORMER AG finden unter Vorbehalt schriftlicher Vereinbarungen auf alle Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien Anwendung. Sie gelten für alle Lieferungen der EXPOFORMER AG an den Besteller; eingeschlossen auch zukünftige Lieferungen, sofern im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.

Prüfung von Miet- und Kaufgegenständen

Gegenstände der Miete und des Kaufs sind jeweils die in dem Lieferschein aufgeführten Materialien samt Zubehör und Kleinmaterial. Der Mieter hat die Waren bei Übergabe zu prüfen und Mängel sofort geltend zu machen, ansonsten gilt das Material als einwandfrei. Die Mietdauer gilt für einen ganzen Anlass bis maximal 2 Wochen. Sollte der Anlass aus irgendwelchen Gründen verkürzt werden ist die gesamte Miete geschuldet.

Gebrauch von Mietsachen

Die Mietsache darf vom Mieter nur durch geeignetes und fähiges Bedienungspersonal zum dafür bestimmten Gebrauch und mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Auftretende Defekte dürfen nur von EXPOFORMER AG selbst oder von einer durch sie bezeichneten Person behoben werden.

Rückgabe der Mietsachen

Die Mietsachen sind zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mieter haftet für verspätete Rückgabe für jeden angebrochenen Tag gemäss den für die Miete vereinbarten Tagessätzen ohne Nachweis eines Schadens durch EXPOFORMER AG. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für jede Beschädigung und jeden Mangel an der Mietsache, welche bei Übernahme nicht angezeigt wurde. Er haftet ebenfalls für Verlust oder Untergang der Mietsache. Der Mieter schuldet EXPOFORMER AG in diesen Fällen neben dem vollen Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert auch den weiteren Schaden, der EXPOFORMER AG entsteht. Vorzeitige Rückgabe von Mietsachen Bei vorzeitiger Retournierung hat der Mieter keinen Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der Mietkosten.

Eigentumsrecht von Kaufsachen

Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der EXPOFORMER AG. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder Dritten zur Sicherung zu übereignen.

Versicherung von Mietmaterial

Es ist Sache des Mieters, die Materialien samt Zubehör gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern.

Versicherung von Kundenmaterial

Bei EXPOFORMER AG eingelagertes Kundenmaterial (Multimedia-Geräte) ist gegen Feuer und Wasserschäden sowie Diebstahl zum Neuwert versichert.  Bei Transporten dieses Materials sind die Waren separat über die Spedition zum Neuwert versichert. Diese Versicherung wird jeweils durch EXPOFORMER AG organisiert. Während der Auf- und Abbauzeit des Kunden-Messestandes sowie für die gesamte Messedauer ist der Kunde für die Versicherung zuständig.

Diebstahl, Transportschäden

Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Transportschäden hat der Mieter vom Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen.

Preise

Die Preise der EXPOFORMER AG verstehen sich exklusive MWST, Porto und Verpackung. Bei Lieferungen mit der Post oder anderen Zustelldiensten verrechnet die EXPOFORMER AG die effektiven Porto- bzw. Frachtkosten.

Lieferung

Lieferzeiten und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von EXPOFORMER AG ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Umstände, welche die EXPOFORMER AG nicht zu vertreten hat, wie Wartezeiten und Arbeitsbehinderungen sowie andere unvorhersehbare Ereignisse führen zu einer angemessenen Verlängerung, auch der verbindlich bestätigten Ausführungs- und Lieferzeiten. Gefahrenübergang Nutzen und Gefahr der Sache gehen mit Abschluss des Vertrages auf den Besteller über, sobald die Sache von der EXPOFROMER AG zur Versendung abgegeben worden ist. Mit der rechtzeitigen und gehörigen Versendung der Sache hat die EXPOFROMER AG Ihre Pflicht erfüllt. Von der EXPOFROMER AG nicht verschuldete Transportverzögerungen belasten den Besteller. Diese Bestimmung gilt auch bei Vereinbarung von Frankolieferung und ähnlichen Transportklauseln. Verpackung, Verladung und Versand erfolgen nach Ermessen der EXPOFROMER AG. Es steht dem Besteller frei, diesbezüglich Weisungen zu erteilen.

Druckerzeugnisse

Skizzen, Entwürfe, Probedruck, Muster und ähnliche Vorarbeiten im Auftrag des Bestellers werden berechnet. Die Gefahr möglicher Fehler geht mit der Druckfreigabe durch den Auftraggeber auf diesen über, soweit der Fehler nicht durch technische Mängel in der Produktion verursacht wurde (Unterzeichnung des „Gut zum Drucks“). Für Druckvorlagen, die auf den Versandweg abhanden kommen, übernehmen wir keine Haftung. Angelieferte Druckvorlagen werden dem benötigten Druckformat angepasst.

Garantien

Wo nicht anders geregelt, gelten die Bestimmungen des OR nach Schweizerischen Recht. Auf Hartwaren (Hardware) gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren und auf Grafikerzeugnisse 1 Jahr. Ausgenommen davon sind durch unsachgemässe Handhabung verursachte Beschädigungen von Hartwaren und Grafikprodukten.

Zeichnungen, Unterlagen, Urheberrechte

An Angeboten, Zeichnungen, Präsentationen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden. Der Besteller übernimmt die Haftung dafür, dass wir mit der Auftragsdurchführung keine Rechte Dritter (insbesondere Eigentums-, Urheber- und Vervielfältigungsrechte) verletzen.

Vorzeitige Vertragsauflösung 

Bei Rücktritt oder Vertragsauflösung durch den Auftraggeber (unabhängig ob aus eigenem Antrieb, Aufforderung durch Dritte oder Einwirkung von Fremdeinflüssen / höherer Gewalt) werden die Aufwände wie folgt abgerechnet: Arbeitsstunden und produzierte Leistungen vollumfänglich gemäss effektivem Aufwand, zuzüglich 25% Annullationskosten über die gesamte restliche Vertragssumme. Bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem Liefertermin behält sich EXPOFORMER AG vor, die Annullationskosten auf maximal 50% zu erhöhen.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für die Lieferung gilt der Versendungsort. Für sämtliche aus dieser Vereinbarung resultierenden Streitigkeiten und Rechtsansprüche sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der EXPOformer AG zuständig. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

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